Schleicher · Schulungen zur Personenschutz-Ausbildung mit viel Praxis!


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Jeder Teilnehmer muß ein Gesundheitsattest vorlegen, aus dem hervorgeht, daß er körperlich und geistig in der Lage ist, am Personenschutzlehrgang teilzunehmen.
  2. Jeder Teilnehmer muß eigenständig krankenversichert sein und zudem über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
  3. Jeder Teilnehmer muß ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, daß zum Beginn der Ausbildung nicht älter als zwei Monate sein darf.
  4. Das Tragen von militärischer Kleidung ist während des Lehrgangs untersagt.
  5. Alkoholgenuß und sonstige Drogen (einschließlich leistungssteigender Mittel) sind für die Dauer des Lehrganges, auch nach Unterrichtsende, untersagt.
  6. Die Schleicher Akademie für Personenschutz behält sich das Recht vor, Bewerber ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  7. Die Schleicher Akademie für Personenschutz behält sich das Recht vor, die Teilnahme eines Schülers aus disziplinarischen Gründen vorzeitig zu beenden. Disziplinarische Gründe sind u.a. Verstöße gegen das Alkoholverbot, Gefährdung anderer Teilnehmer beim Schießen, das Bekanntwerden der Zugehörigkeit des Teilnehmers zu einer verfassungsfeindlichen Organisation / Partei oder rechts-/linksradikale Äußerungen.
  8. Die Anmeldung zu einer Ausbildung der Schleicher Akademie für Personenschutz muß schriftlich oder per Telefax erfolgen. Gleichzeitig werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung wird diese verbindlich. Spätestens Spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird die Anmeldegebühr fällig. Spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn muss der gesamte Betrag der Lehrgangsgebühren bezahlt werden.
  9. Bis zu acht Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer kostenlos von einer fest gebuchten Anmeldung zurücktreten. Wird die Teilnahme erst bis zu vier Wochen vor Lehrgangsbeginn storniert, wird die Anzahlung (15% der Lehrgangsgebühr) nicht zurückerstattet. Bei einer Absage zu einem späteren Zeitpunkt behält sich die Schleicher Akademie für Personenschutz das Recht vor, 30 % der Lehrgangsgebühr einzubehalten.
  10. Absage der Veranstaltung: Die Schleicher Akademie für Personenschutz behält sich auch nach Anmeldebestätigung das Recht vor, einen Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder der Verhinderung von Referenten nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  11. Haftung: Die Schleicher Akademie für Personenschutz haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vor sätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Referenten, Mitarbeitern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.